Seit einigen Monaten wird in Stadtroda über die mögliche Verabschiedung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gesprochen. In diesem Zusammenhang erreichen mich immer öfter Fragen, was dies bedeute und wie sich das für die Bürger und Einwohner von Stadtroda auswirkt. Mit diesem Beitrag möchte ich kurz versuchen, interessierten Lesern meiner Seite diese Fragen verständlich zu beantworten.
Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Diese Verpflichtungen gelten sowohl für die Haushaltsplanung als auch den Haushaltsvollzug. Vor diesem Hintergrund hat das HSK eine herausragende Bedeutung, da hiermit erreicht werden soll, kurzfristig die Gewährleistung oder Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen und mittelfristig die Gemeinde in die Lage zu versetzen, die gesetzlich bestehenden Verpflichtungen als Ausdruck einer geordneten Haushaltswirtschaft vollumfänglich zu erfüllen. Während der Haushaltskonsolidierung sind grundsätzlich solche Ausgaben zu vermeiden, die nicht unmittelbar der Durchführung von kommunalen Pflichtaufgaben dienen. Dass gilt in der Regel auch für Investitionen im pflichtigen eigenen Wirkungskreis, soweit diese nicht unabweisbar und die Deckung unter Einhaltung des Konsolidierungszieles gewährleistet oder die Maßnahme als rentierlich einzustufen ist. Soweit der Grundsatz nach der Thüringer Verwaltungsvorschrift für Haushaltskonsolidierung.
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage ist Stadtroda nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt für 2015, aber nach aktuellem Ermessen auch nicht in den kommenden Jahre, aufzustellen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines HSK.
In seiner Sitzung am 26.01.2015 hat der Stadtrat ein solches HSK für Stadtroda mit einer Laufzeit von 10 Jahren beschlossen. Für dessen Wirksamkeit ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht notwendig. Neben einer Erhöhung der Realsteuern (Grundsteuer A von 271 % auf 295 %, Grundsteuer B von 389 % auf 402% und Gewerbesteuer von 357 % auf 383 %), auf die in der oben genannten Verwaltungsvorschrift geforderten Mindestsätze, wird das HSK für die Einwohner von Stadtroda möglicherweise durch weniger Investitionen in den kommenden Jahren spürbar. Nur wenn der Freistaat Thüringen der Stadt finanziell entgegen kommt, können z. B. Straßen saniert werden.
Bisher ist es dem Stadtrat gelungen, alle freiwilligen Leistungen, wie Freibad, Museum, Rodastadion, Dorfgemeinschaftshaus Gernewitz oder auch die Bibliothek zu erhalten. Allerdings sind die Einschränkungen für Nutzer der Stadtbibliothek durch höhere Benutzungsgebühren und verkürzte Öffnungszeiten bereits Ausläufer des HSK.
Die von der Fraktion der Linken vorgeschlagene Nachhaltigkeitssatzung ist zwar eine interessante Möglichkeit zur kurzfristigen Deckung des Haushaltes, aber für die kommenden Jahre stellt es keine Lösung dar, es sei denn, der Fehlbetrag wird jährlich erhoben. Nicht zu verkennen ist dabei der Verwaltungsaufwand für die Beitreibung der sich daraus ergebenden Forderungen. Aufgrund meiner Erfahrungen im Abgabenrecht, gehe ich davon aus, dass zahlreiche Bürger mit der Zahlung eines Betrages von rund 100 Euro finanziell überfordert sind. In der Folge hätte die Stadt zwar berechtigte Forderungen, die dann jedoch teilweise aufgrund sozialer Härte gestundet oder ganz erlassen werden müssten. Hinzu kommt das subjektive Empfinden einiger Bürger, mit einer solchen Einmalzahlung auch für Dinge zahlen zu müssen, die sie nicht wollen. Vorrang vor einer möglichen Nachhaltigkeitssatzung hat deshalb eine weitere strikte Überprüfung aller Ausgaben auf die tatsächlich notwendigen Kosten und die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten. Ebenso notwendig ist auch ein breiter öffentlicher Dialog über diese Maßnahmen um eine möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. In einen solchen Prozess der Konsolidierung sind alle davon betroffenen Beteiligten frühzeitig einzubeziehen, um jeweils vertretbare Übergangslösungen zu ermöglichen. Nur nach Umsetzung aller vorgenannter Möglichkeiten ist eine Nachhaltigkeitssatzung, mit moderaten Forderungen, zur Unterstützung des Konsolidierungsziels – Deckung des Haushaltes bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes – eine Alternative zur Verlagerung der Schulden auf unsere nachfolgenden Generationen.
Sollten über die in diesem Beitrag beantworteten Fragen hinaus weitere bestehen, stehe ich gern als Ansprechpartner zur Verfügung.